Nach deutschem Recht sind Verursacher von Schäden für deren Behebung vollumfänglich verantwortlich. Diese Regelung wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch getroffen und gilt sowohl im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich. Nahezu jeder Deutsche besitzt daher heute eine private Haftpflichtversicherung, die bei Schadenersatzansprüchen Dritter die Regulierung vornimmt. Auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Grundbesitzerhaftpflicht sind in den meisten Fällen vorhanden. Doch es gibt noch weitere Bereiche, in denen eine Haftpflichtversicherung unerlässlich ist. So unterliegen Besitzer einer Ölheizung nach §22 Wasserhaushaltsgesetz der vollumfänglichen Haftung, wenn Öl aus der Heizanlage austritt und dabei Schäden verursacht. Da es sich hierbei in der Regel um gravierende Umweltschäden handelt, die nur mit Spezialgeräten behoben werden können, sind die Kosten in einem solchen Fall enorm. So ist es vielfach notwendig, das Erdreich um den Öltank herum komplett auszuheben und als Sondermüll zu entsorgen. Bei mehreren Tonnen verseuchter Erde können hier schnell mehrere hunderttausend, wenn nicht gar einige Millionen Euro Schaden entstehen. Bei den meisten Familien würde eine derartige Forderung zum finanziellen Ruin führen.
Für diese Bereiche ist die Öltankhaftpflichtversicherung ratsam, die als separate Versicherung
abgeschlossen werden kann. Sie tritt im oben beschriebenen Fall ein und
ersetzt dem Versicherten die entstandenen Kosten.
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